Cookie-Hinweis auf Webseiten
Viele Webseiten konfrontieren ihre Besucher mit einem Cookie-Hinweis. Wird so ein Cookie Hinweis aber benötigt? Oder muss sogar eine Einwilligung abgegeben werden? Welche Hinweise müssen dann in der Datenschutzerklärung stehen? Und wie sollte dann der Text für die Cookie Warnung aussehen?
Die meisten Webseiten verwenden Cookies. Diese dienen dazu, Nutzer wieder zuerkennen und ihnen das Surfen auf einer Website zu erleichtern.
Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.
Rechtlich die Sichere Seite:
Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden. Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich sagen, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten gegen falls weiter gegeben werden. Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen.
Wichtig: Zum Mai 2018 trat die DSGVO in Kraft. Diese regelt zwar die Frage der Cookies nicht ausdrücklich, das macht dann ab 2019 die ePrivacy-Verordnung. Alle Webseitenbetreiber, die Cookies nutzen, müssen aber seit Mai 2018 Ihre Datenschutzerklärung neu formulieren.
Die DSGVO verlangt nämlich, dass in der Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies genannt werden.